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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Dauer, Gründe und Ausnahmen

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt oft zunächst kein Arbeitslosengeld. Mit dem richtigen Grund und guter Planung lässt sich eine Sperrzeit aber häufig vermeiden.

Aktualisiert: 13.10.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

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Was ist eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit ist eine Zeit, in der Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht, weil Sie sich nach Ansicht der Agentur für Arbeit „versicherungswidrig“ verhalten haben (§ 159 SGB III). Das Geld wird nicht nur später gezahlt: Die Tage der Sperrzeit werden zusätzlich von Ihrer Anspruchsdauer abgezogen (§ 148 SGB III).

Die häufigsten Gründe und ihre Dauer

GrundRegel-Dauer
Eigene Kündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund (Arbeitsaufgabe)12 Wochen
Verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber (z. B. wegen Pflichtverletzung)12 Wochen
Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots3, 6 oder 12 Wochen (1., 2., 3. Mal)
Unzureichende Eigenbemühungen2 Wochen
Abbruch einer Maßnahme der Agentur3, 6 oder 12 Wochen
Meldeversäumnis (Termin nicht wahrgenommen)1 Woche
Verspätete Arbeitsuchendmeldung1 Woche

Wann die Sperrzeit kürzer ist

Bei der Arbeitsaufgabe beträgt die Sperrzeit regulär zwölf Wochen. Sie verkürzt sich (§ 159 Abs. 3 SGB III) auf

Arbeitsaufgabe bei Anspruchsdauer: mindestens ein Viertel weg

Besonders teuer: Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Wer zum Beispiel zwölf Monate Anspruch hätte, verliert mindestens drei Monate Arbeitslosengeld.

Wichtige Gründe: Hier gibt es keine Sperrzeit

Haben Sie für die Kündigung einen wichtigen Grund, tritt keine Sperrzeit ein. Anerkannt werden nach den Weisungen der Bundesagentur unter anderem:

Mehr zu den Risiken einer einvernehmlichen Trennung lesen Sie im Ratgeber Aufhebungsvertrag.

Tipp: Die Kündigungsfrist einhalten

Endet Ihr Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und erhalten Sie eine Abfindung, kann das Arbeitslosengeld zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III). Planen Sie das Ende deshalb nie früher als die reguläre Frist. Den richtigen Termin berechnet der Kündigungsfrist-Rechner, Details zur Abfindung finden Sie unter Abfindung und Arbeitslosengeld.

Krankenversicherung während der Sperrzeit

Ab dem zweiten Monat der Sperrzeit sind Sie über die Agentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Für den ersten Monat besteht in der Regel ein nachgehender Leistungsanspruch Ihrer bisherigen Krankenkasse; klären Sie das am besten direkt mit ihr.

Widerspruch gegen die Sperrzeit

Gegen den Sperrzeitbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründen Sie ihn mit Ihrem wichtigen Grund und legen Sie Nachweise bei (Attest, Schriftverkehr, Zeugen). Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich – sie ist für Versicherte gerichtskostenfrei.

Arbeitsuchend melden – nicht vergessen

Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III). Sonst droht eine weitere Sperrzeit von einer Woche.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund in der Regel zwölf Wochen; in Härtefällen sechs oder drei Wochen (§ 159 SGB III).

Bekomme ich nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld?

Ja, aber meist erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen – außer Sie hatten einen wichtigen Grund, etwa gesundheitliche Gründe mit Attest oder Mobbing.

Bin ich während der Sperrzeit krankenversichert?

Ab dem zweiten Monat übernimmt die Agentur für Arbeit die Kranken- und Pflegeversicherung. Für den ersten Monat gilt meist ein nachgehender Anspruch bei der bisherigen Krankenkasse.

Kann ich gegen eine Sperrzeit Widerspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Legen Sie Nachweise für Ihren wichtigen Grund bei.

Weitere Ratgeber: Arbeitszeugnis Noten: So entschlüsseln Sie die Formulierungen · Kündigung schreiben: Muster und Anleitung für Arbeitnehmer · Aufhebungsvertrag: Vorteile, Risiken und Sperrzeit · Kündigungsschutzklage: Frist, Kosten und Ablauf

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 2026.