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Arbeitszeugnis Noten: So entschlüsseln Sie die Formulierungen

Im Arbeitszeugnis steht selten „gut“ oder „schlecht“ – die Note versteckt sich in festen Formulierungen. Mit dieser Übersicht erkennen Sie, wie Ihr Zeugnis wirklich bewertet ist.

Aktualisiert: 13.10.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

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Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Ein einfaches Zeugnis enthält nur Art und Dauer der Tätigkeit; auf Wunsch muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, das auch Leistung und Verhalten bewertet. Das Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein. Eine elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die Notenskala: Leistungsbeurteilung

Die zentrale Gesamtnote steckt meist in der sogenannten Zufriedenheitsformel:

FormulierungNote
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“1 – sehr gut
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“2 – gut
„zu unserer vollen Zufriedenheit“3 – befriedigend
„zu unserer Zufriedenheit“4 – ausreichend
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“5 – mangelhaft
„hat sich bemüht, die Aufgaben zu erledigen“6 – ungenügend

Kleine Wörter machen den Unterschied: Fehlt das „stets“, rutscht die Note meist um eine Stufe ab.

Verhaltensbeurteilung

FormulierungNote
„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“1
„… war stets einwandfrei.“2
„… war einwandfrei.“3
„… war ohne Tadel.“ / „gab zu keiner Klage Anlass“4

Achten Sie auch auf die Reihenfolge: Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, kann das auf Probleme mit der Führung hindeuten.

Versteckte Codes und Warnsignale

Geheimzeichen und Formulierungen mit verdeckter Bedeutung sind verboten (§ 109 Abs. 2 GewO). Trotzdem gelten einige Sätze als typische Warnsignale:

Die Schlussformel

Ein gutes Zeugnis endet mit Dank, Bedauern über das Ausscheiden und guten Wünschen: „Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken ihm für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm beruflich wie privat weiterhin viel Erfolg.“ Einen Rechtsanspruch auf eine solche Formel gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nicht (BAG, 25.1.2022, 9 AZR 146/21). Fehlt sie ganz, wirkt ein sonst gutes Zeugnis jedoch schwächer.

Wer muss was beweisen?

Ein „befriedigend“ (Note 3) gilt als durchschnittliche Leistung. Wollen Sie eine bessere Note, müssen Sie Ihre überdurchschnittliche Leistung darlegen; will der Arbeitgeber schlechter als befriedigend bewerten, muss er das begründen (BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13).

Zeugnis berichtigen lassen

  1. Zeugnis prüfen und konkrete Änderungswünsche notieren.
  2. Den Arbeitgeber schriftlich um Berichtigung bitten, mit Formulierungsvorschlag und Frist.
  3. Bleibt er stur, ist eine Klage beim Arbeitsgericht möglich. Beachten Sie Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag – sie können nur wenige Monate betragen.

Zeugnis bei Kündigung

Das Zeugnis wird bei Ende des Arbeitsverhältnisses fällig. Nach einer Kündigung können Sie schon während der Kündigungsfrist ein Zwischenzeugnis verlangen. Wann Ihr letzter Arbeitstag ist, zeigt der Kündigungsfrist-Rechner. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie die Zeugnisnote gleich mitverhandeln.

Häufige Fragen

Welche Note ist „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“?

Das entspricht der Note 2 (gut). Für eine 1 muss es „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ heißen.

Habe ich Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?

Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Eine bessere Note als befriedigend müssen Sie im Streitfall selbst begründen.

Muss im Arbeitszeugnis eine Dankesformel stehen?

Nein, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ein Fehlen kann ein gutes Zeugnis aber abwerten.

Darf das Arbeitszeugnis per E-Mail kommen?

Nein. § 109 GewO schreibt die Schriftform vor; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 2026.