Kündigung in der Probezeit
In der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis besonders schnell beenden. Ganz ohne Regeln geht es aber auch hier nicht.
Aktualisiert: 11.10.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten
Die Frist: zwei Wochen
Ist eine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen – und zwar zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Tarifverträge können kürzere Fristen vorsehen.
Kündigung am letzten Tag der Probezeit
Für die kurze Frist kommt es darauf an, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis darf danach noch zwei Wochen weiterlaufen. Geht die Kündigung erst nach dem Ende der Probezeit zu, gilt die normale Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Den genauen Termin berechnen Sie mit dem Kündigungsfrist-Rechner.
Braucht der Arbeitgeber einen Grund?
In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz noch nicht (Wartezeit, § 1 KSchG). Der Arbeitgeber muss die Kündigung daher nicht begründen. Sie darf aber nicht diskriminierend oder sittenwidrig sein.
Wann besteht trotzdem Schutz?
- Schwangerschaft: Der Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG gilt ab dem ersten Tag – auch in der Probezeit.
- Betriebsrat: Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).
- Schriftform: Auch in der Probezeit muss die Kündigung schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen (§ 623 BGB).
Probezeit bei befristeten Verträgen
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss die Probezeit im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG).
Urlaub in der Probezeit
Auch in der Probezeit entsteht Urlaub – anteilig mit einem Zwölftel pro vollem Monat. Endet das Arbeitsverhältnis, wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt. Ihren Anspruch zeigt der Urlaubsrechner.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Muss eine Kündigung in der Probezeit begründet werden?
Nein. In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz noch nicht.
Kann man am letzten Tag der Probezeit kündigen?
Ja. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht; die zweiwöchige Frist darf danach ablaufen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 2026.