Kündigungsfrist Österreich
Berechnen Sie, wann Ihr Dienstverhältnis in Österreich endet – für Dienstgeber- und Dienstnehmerkündigung, nach Angestelltengesetz (AngG) und ABGB.
Kündigung durch den Dienstgeber
Die Frist richtet sich nach den vollendeten Dienstjahren (§ 20 Abs. 2 AngG). Gesetzlicher Kündigungstermin ist das Ende eines Kalendervierteljahres (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Im Dienstvertrag kann vereinbart werden, dass die Frist auch am 15. oder am Letzten eines Monats enden darf.
| Dienstjahre | Kündigungsfrist |
|---|---|
| im 1. und 2. Dienstjahr | 6 Wochen |
| ab dem vollendeten 2. Dienstjahr | 2 Monate |
| ab dem vollendeten 5. Dienstjahr | 3 Monate |
| ab dem vollendeten 15. Dienstjahr | 4 Monate |
| ab dem vollendeten 25. Dienstjahr | 5 Monate |
Kündigung durch den Dienstnehmer
Dienstnehmer können mit einem Monat zum Monatsletzten kündigen (§ 20 Abs. 4 AngG). Die Frist kann vertraglich auf bis zu ein halbes Jahr verlängert werden – die Frist des Dienstgebers darf aber nie kürzer sein.
Arbeiter seit Oktober 2021
Seit 1. Oktober 2021 gelten die Fristen des Angestelltengesetzes grundsätzlich auch für Arbeiter (§ 1159 ABGB). Für Branchen mit überwiegend Saisonbetrieben (z. B. Bau, Tourismus) können Kollektivverträge kürzere Fristen festlegen – prüfen Sie daher Ihren KV.
Beispiel
Eine Angestellte ist seit drei Jahren im Betrieb. Der Dienstgeber kündigt am 10. April. Die Frist beträgt zwei Monate (bis 10. Juni); der nächste Quartalstermin ist der 30. Juni. Hätte der Dienstgeber erst am 1. Mai gekündigt, endet das Dienstverhältnis am 30. September.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer falschen Kündigungsfrist?
Die Kündigung ist trotzdem wirksam (fristwidrige Kündigung). Der Dienstnehmer hat aber Anspruch auf Kündigungsentschädigung – das Entgelt bis zum korrekten Ende.
Bekomme ich Abfertigung?
Für Dienstverhältnisse ab 2003 gilt die „Abfertigung neu“: Der Dienstgeber zahlt laufend 1,53 % des Entgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein.
Weitere Rechner: Kündigungsfrist Deutschland · Kündigungsfrist Schweiz.
Hinweis: Der Rechner bildet die gesetzlichen Regeln in Österreich ab (AngG, ABGB). Kollektivverträge können abweichen. Keine Rechtsberatung. Stand: 2026.